Reisen während Covid-19
Erhalten Sie Informationen zum Reisen in Leipzig, Inland und Ausland während der Covid-19 Pandemie.
Informationen zu Reisen in Leipzig & Deutschland während Corona
Covid-19 hat sich negativ auf den internationalen Reiseverkehr ausgewirkt. Um die Situation einzudämmen, waren schnelle und effiziente Corona-Tests das Gebot der Stunde in diesen schlimmen Zeiten. Vor allem der Corona-Test in Leipzig hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der internationale Reiseverkehr wieder möglich ist. Der genaue PCR-Test in Leipzig hat dazu beigetragen, genaue Ergebnisse zu den Symptomen zu erhalten, und der Antigentest vor der Reise hat es den Passagieren vor Ort ermöglicht, sicher zu reisen.
Die deutsche Grenzpolitik ändert sich schnell, da die Liste der Reiseziele mit hohem und mittlerem Risiko regelmäßig aktualisiert wird. Aber das Land befindet sich auch inmitten einer neuen Welle in Europa. Angesichts der Zunahme der Fälle der Delta-Variante und Omikron-Variante beschleunigt Deutschland seine Impfkampagne. Ungeimpften Personen wird nun die Teilnahme an trivialen Aktivitäten untersagt, um die wachsende Zahl der Infektionen einzudämmen.
Neben den Schnelltests hat Deutschland die Einreise von Passagieren aus verschiedenen Ländern beschränkt. Die Reisenden müssen ein digitales Anmeldeformular ausfüllen. Je nach Reiseziel müssen sie außerdem negative Testergebnisse oder Impfnachweise vorlegen und die Quarantänebestimmungen einhalten, um nach Deutschland einreisen zu können.
Allgemeine Einreisebeschränkungen
In der EU gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Für Deutschland werden diese Beschränkungen durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) festgelegt.
Grundsätzlich ist die Einreise möglich für die Menschen aus:
- EU-Mitgliedstaaten
- Schengen-Staaten: Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein
- Andere Länder werden aufgrund ihrer epidemiologischen Situation von der EU zugelassen.
Nur vollständig geimpfte Personen können aus allen anderen Ländern zu beliebigen Zwecken einreisen (einschließlich Reisen und Tourismus). Der Reisende muss die letzte Dosis des Impfstoffs, die für einen vollständigen Impfschutz erforderlich ist, mindestens 14 Tage vor dem Reisedatum erhalten.
Reiseverbote aus Ländern, die von Coronavirus-Varianten betroffen sind
Für Länder/Regionen, in denen SARS-CoV-2-Varianten (so genannte Delta-Varianten und Omikron-Varianten) weit verbreitet sind, wurden Reiseverbote verhängt. Transportunternehmen wie Flug- und Bahngesellschaften dürfen aus diesen Ländern nicht nach Deutschland reisen. Es gibt nur wenige, streng definierte Ausnahmen von dem Reiseverbot, und das sind:
- Deutsche Staatsangehörige und Personen, die derzeit in Deutschland leben und jetzt ein Aufenthaltsrecht haben, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner und Minderjährige
- Personen, die Anschlussflüge durchführen und die Transitzone des Flughafens für Passagiere nicht verlassen
- einige andere Ausnahmefälle.
Diejenigen, auf die diese Ausnahmen zutreffen, müssen jedoch eine digitale Registrierung für die Einreise ausfüllen, einen obligatorischen Test absolvieren, bei dem es sich um einen PCR-Test in Leipzig oder den Antigentest in Leipzig handeln kann, oder vor der Einreise eine Impfbescheinigung vorlegen und die für Reisende geltenden Quarantänebestimmungen einhalten.
Digitale Einreiseanmeldung
Die Verpflichtung, sich vor der Einreise nach Deutschland auf der Website www.einreiseanmeldung.de digital zu registrieren und eine Bescheinigung mitzuführen, gilt nur für Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet oder einem Land aufgehalten haben, in dem sich das Virus ausgebreitet hat.
Obligatorische Tests oder Impfbescheinigung
Reisende über 12 Jahre, die nach Deutschland einreisen dürfen. Sie müssen bei der Einreise nach Deutschland im Besitz der folgenden Bescheinigungen sein:
- Negativer Corona-Test in Leipzig
- Vollständiges Impfzertifikat gegen COVID-19 oder
- Nachweis über die Genesung von der Infektion.
Diese Bescheinigung muss vor der Einreise einbehalten und der Fluggesellschaft vor dem Abflug vorgelegt werden (falls vorhanden).
Die Ausnahme gilt vor allem für Personen, die durch Hochrisikogebiete reisen. Die Bescheinigung muss den zuständigen Behörden auf Verlangen innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt vorgelegt werden.
Test- und Bescheinigungsanforderungen für Impfung oder Rehabilitation
Grundsätzlich werden die folgenden Arten von Bescheinigungen akzeptiert:
Das Testergebnis des Negativtests:
Negative Ergebnisse des Corona-Tests in Leipzig, die mit Hilfe deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Methoden der Nukleinsäurevermehrung (z. B. PCR) erzielt wurden. Der Test sollte innerhalb von 72 Stunden durchgeführt werden (Eliminationszeit).
Oder ein negativer Antigentest in Leipzig führt zu Ergebnissen in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch. Der Test sollte 48 Stunden vor Reiseantritt durchgeführt werden.
Impfbescheinigung:
COVID-19-Impfbescheinigung in digitaler oder Papierform in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache (z. B. WHO-Impfrichtlinien).
Das Gleiche gilt für Personen, die sich von COVID-19 erholt haben und mehr als sechs Monate lang PCR-positiv waren und nur einmal geimpft wurden.
Seit der letzten Impfdosis müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.
Die Impfbescheinigung muss immer Folgendes enthalten:
- Persönliche Daten des Geimpften (mindestens Name, Vorname und Geburtsdatum oder Pass-/Registriernummer)
- Datum der Impfung, Anzahl der Impfungen
- die Bezeichnung des Impfstoffs
- Name der geimpften Krankheit
Schriftliche Unterlagen oder elektronische Bestätigung der für eine Impfung verantwortlichen Person mit qualifizierter elektronischer Signatur oder elektronischem Siegel; wenn diese Angaben aus verwaltungstechnischen Gründen nicht vorgelegt werden können, sollte die von der verantwortlichen Person/Organisation erteilte Genehmigung, insbesondere durch Impfung, entsprechend präzisiert werden.
Ein Flugzeug, das nach Deutschland fliegt, muss seine Reisebedingungen erfüllen. Einige Landes- und Kommunalbehörden haben möglicherweise ähnliche oder strengere Testanforderungen für Fluggäste, die in ihren Zuständigkeitsbereich einreisen. Zusätzlich zu den bundesstaatlichen Anforderungen sollten Sie vor der Reise immer auch die staatlichen und örtlichen Reiseempfehlungen oder -anforderungen prüfen und befolgen.
Quarantänevorschriften
Die Quarantänepflicht gilt nur für Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Land aufgehalten haben, das als Hochrisikoland eingestuft wurde oder mit einem Virus infiziert ist, wenn sie nach Deutschland einreisen wollen.
Wenn Sie vor dem Flug Symptome entwickeln oder Ihr Test positiv ist, sollten Sie in Quarantäne gehen und Ihre Reise verschieben, bis Sie sich von COVID-19 erholt haben. Die Fluggesellschaft sollte sich weigern, Personen an Bord zu nehmen, die keinen negativen Corona-Test Leipzig oder Erholungstest vorweisen können.
Verhalten in Deutschland
In allen überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und auf öffentlichen Plätzen sollten Sie Mund und Nase verschließen und nicht immer einen Mindestabstand zu anderen Personen einhalten. Die Maske muss den Anforderungen von FFP2 oder KN95 / N95 entsprechen.
Wenn bei Reisenden Symptome auftreten, die mit COVID-19 in Verbindung gebracht werden (Husten, laufende Nase, Halsschmerzen oder Fieber), sollten sie sich telefonisch mit ihrem Arzt in Verbindung setzen oder die Notrufnummer 116 117 wählen. In der Regel können die Benutzer in dieser Situation die Reise- oder Gästehilfe anrufen. Reisende müssen die Kontaktdaten der Botschaft oder des Konsulats ihres Landes in Deutschland für den Notfall aufbewahren.
Beachten Sie die örtlichen Vorschriften.
Die örtlichen Vorschriften regeln Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19. Dazu können auch Isolierungsmaßnahmen im Falle einer bestätigten Infektion gehören.
Die internationalen Empfehlungen zur Verringerung der Verbreitung von COVID-19 sollten beachtet werden. Dazu gehört, dass man sich 20-30 Sekunden lang die Hände mit Seife wäscht, beim Niesen die Ellenbogen zusammenbindet oder Handtücher oder Servietten schnell wegwirft, Abstand zu anderen hält und Händeschütteln vermeidet. Die Regierung hat angekündigt, dass ungeimpften Personen der Zutritt zu Restaurants und Bars, Kinos, Fitnessstudios, Trivialgeschäften und Weihnachtsmärkten untersagt werden soll.
Außerdem müssen sich Reisende persönlich einem Corona-Test unterziehen, wenn sie Symptome feststellen. Corona-Test Leipzig bietet beide Arten von Tests für Einheimische und Reisende an. Der PCR-Test in Leipzig ist bekannt für eine genaue und detaillierte Analyse, während der Antigentest in Leipzig ein Schnelltest ist, der sofortige Ergebnisse liefert. Auf unsere authentischen und zeitnahen Testergebnisse kann man sich bei Reisen im In- und Ausland verlassen. Durch ein effizientes Testsystem leisten wir unseren Beitrag zum sicheren Reisen.
Bitte beachten Sie aktuelle Informationen direkt bei der offiziellen Webseite der Stadt-Leipzig. Alle Informationen sind freibleibenden. Aufgrund der schnell wechselneden Situation können wir für keine Gültigkeit der Informationen und Richtwerte geben.